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InnovationsNetzWerk.info 

gemeinnütziger Förderverein für innovative Verbände, Vereine 

und Startups e.V. (i. G.)

Berlin

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WIR fördern Verbände, Vereine, Stiftungen und Startups, 

die INTERESSANTE PROJEKTE verwirklichen

bzw. einen GEMEINNÜTZIGEN ZWECK verfolgen.

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GEMEINNÜTZIGE ZWECKE sind:

(gemäß der im deutschen Steuerrecht üblicherweise anzuwendenden Definition, § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung): 


1.
die Förderung von Wissenschaft und Forschung;


2.
die Förderung der Religion;

3.
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, 

4.
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;

5.
die Förderung von Kunst und Kultur;

6.
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;

7.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;

8.
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;

9.
die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;

10.
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste;

11.
die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;

12.
die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;

13.
die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;

14.
die Förderung des Tierschutzes;

15.
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;

16.
die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;

17.
die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;

18.
die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;

19.
die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;

20.
die Förderung der Kriminalprävention;

21.
die Förderung des Sports;

22.

die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;

23.
die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports;

24.
die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;

25.
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. (…)

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SIE sind Mitglied, Vorstand oder Vertreter eines Vereinsorgans, das Unterstützung bei Vereinsräumen, Bürodienstleistungen oder der Vereinsgeschäftsführung benötigt?

oder

SIE wollen einen bestimmten GEMEINNÜTZIGEN VEREIN finanziell unterstützen und möchten eine zweckgerichtete Geldspende leisten?



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